Unsere Mandanten betreuen wir im gesamten Bereich des Zivilrechtes. Im Steuerrecht werden natürliche Personen, Personengesellschaften sowie Vereine und Verbände beraten und deren Steuererklärungen erstellt. Als besonderes Rechtsgebiet kommt das Prüfungsrecht für Jurastudenten und Rechtsreferendare hinzu. Außerhalb dieser Rechtsgebiete stehen wir ebenfalls gerne als erste Ansprechpartner zur Verfügung, um geeignete Kooperationspartner zu empfehlen oder zur Unterstützung beizuziehen.
Auf folgenden Seiten finden Sie Informationen zu den von uns betreuten Mandanten: